Mitgliedschaft

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 1 % der Netto-Entsorgungskosten für die, dem Verband bei Ist-Aufnahme übertragenen Abfallstoffe.

Die Verbandsbeiträge werden satzungsgemäß zweckgebunden verwendet. Im Geschäftsjahresbericht werden die Verbandsaktivitäten dargelegt.

Die Kosteneinsparungen werden in der Aufnahmevereinbarung festgelegt.

Die Mitgliedsdauer beträgt mindestens drei Jahre. Nach Übertragung der hoheitlichen Erzeuger- und Besitzerpflichten durch behördlichen Bescheid gilt für die Mitgliedsdauer die im Bescheid genannte Frist. Für den Fall des ausbleibenden, wirtschaftlichen Erfolgs, besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.
  1. Ist – Datenerhebung der Abfallmengen und Entsorgungskosten
  2. Vertraulichkeitsvereinbarung und vorläufige Mitgliedschaft
  3. Prüfen des möglichen Einsparpotentials
  4. Unterzeichnung der Mitgliedsvereinbarung
  5. Antrag auf Pflichtenübertragung bei der zuständigen Behörde