des Entsorgungsverbandes ist die Übertragung der Erzeuger- und Besitzerpflichten von den Mitgliedern auf den Verband, in Form einer Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben analog eines Entsorgungsträgers durch Bescheid der zuständigen Behörde. Für die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine Mitgliedsdauer von mindestens drei Jahren erforderlich.
Der Verband wirkt auf die Bündelung von Abfallströmen seiner Mitglieder hin (Stoffstrommanagement).
Hierdurch können, besser als im „Alleingang“, ökonomische Vorteile genutzt, Entsorgungssicherheit und Dienstleistungsqualität garantiert, Preisstabilität gewährleistet sowie zukunftsorientierte Verwertungswege beschritten werden.